Mit dem ZfN sicher in die Zukunft

Schulleitungsteam


Liebe Leserinnen und Leser,

es ist nun an der Zeit, das ZfN gut und sicher auch in die Zukunft zu führen.
Nach knapp 40 Jahren Schulleiter- und Dozententätigkeit werde ich mich aus der Schulleitung und dem Tagesgeschäft zurückziehen und diese vertrauensvoll übergeben.
So darf ich nun die neue Schulleitung vorstellen und herzlich begrüßen:

  • Hannes Reicher (Geschäftsführer)
  • M.A./HP-Psych. Mirjam Thoma und
  • HP Julia Groß

 Um diesen Schritt auch rechtlich durchführen zu können, musste das ZfN in eine GmbH überführt werden.
So wurde vor kurzem aus dem „Zentrum für Naturheilkunde & Osteopathie Akademie München (Inhaber Reinhold Thoma)“ die „ZfN GmbH - Zentrum für Naturheilkunde & Osteopathie Akademie München“.
Für Sie ändert sich dadurch nichts. Die ZfN GmbH übernimmt alle bestehenden Verträge (Teilnehmende, Lehrende usw.) vollumfänglich und ohne Einschränkungen.
Selbstverständlich stehe ich noch allen mit Rat und Tat zur Seite für einen möglichst
reibungslosen Übergang. Außerdem leite ich weiterhin noch den Fachbereich Osteopathie.
Für Ihr bisher entgegengebrachtes jahrelanges Vertrauen bedanke ich mich ganz
herzlich auch im Namen des neuen Schulleitungs-Teams.

Ihr HP Reinhold Thoma

Duldungsregelung für osteopathisch tätige Physiotherapeuten für Bayern


Laut Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 darf Osteopathie nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden. In Bayern gibt es aber seit Mitte 2016 eine „Duldungsregelung für osteopathisch tätige Physiotherapeuten“, um eben Physiotherapeut*innen die Zeit zu geben, ihre HP-Erlaubnis zu erlangen. Diese Duldungsregelung gilt aktuell weiterhin für Bayern. Es ist zwar geplant, diese auslaufen zu lassen, eine Entscheidung und ein Zeitpunkt hierüber wurde aber noch nicht getroffen.

D.h.: die osteopathische Behandlung durch Physiotherapeuten bedarf irgendwann auch in Bayern einer Heilerlaubnis und darf dann nur noch von Heilpraktikern und Ärzten durchgeführt werden. Es ist also wichtig, dass osteopathisch tätige Physiotherapeuten zügig mit ihrer HP-Ausbildung beginnen.

Hintergrund: Aufgrund vergangener und aktueller höchstrichterlicher Urteile ist entschieden, dass es kein eigenes Berufsbild „Osteopath“ geben wird, auch keinen sektoralen HP für Osteopathie. Ebenso dürfen Physiotherapeuten oder ein HP eingeschränkt auf das Gebiet der-Physiotherapie die Osteopathie nicht ausüben (auch nicht im Delegationsverfahren).

Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 (Az.: I-20 U 236/13): Osteopathie als Heilkunde darf nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden Entscheidung BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 16.17: Erteilung einer sektoralen Heilpraktiker Erlaubnis für die Osteopathie abgelehnt LG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2022; Az. 11 O 52/21: Werbeaussagen bezüglich Osteopathie

Sobald wir Neues erfahren, veröffentlichen wir es an dieser Stelle.

Ihr ZfN und OAM-Team